Hausordnung
Die F10-SPORTFABRIK, Further Straße 10, 4040 Linz/Urfahr, vereinbart als Vermieterin
die folgende verbindliche Hausordnung mit Ihren Mietern, deren Mitarbeitern, Gästen,
Besuchern, Kunden und Partnern (im Folgenden kurz „Benutzer“ genannt). Für Mieter,
welche einzelne Kursstunden- und/oder auch tageweise die Studios 1-3 bzw. die große Halle
anmieten gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung alle in der separat ausgefertigten
„Studionutzungsvereinbarung“ angeführten Rahmenbedingungen.
Es liegt im Interesse des Wohlbefindens und der Sicherheit aller Benutzer diese
Hausordnung zu befolgen.
- Anerkennung der Hausordnung durch Kunden, Besucher und Gäste:
Mit dem Betreten unseres Hauses erkennen alle Mitarbeiter, Besucher, Gäste und
Kunden die Hausordnung der F10-SPORTFABRIK (im Folgenden kurz „F10 genannt“)
ausdrücklich an. Eine grobe Verletzung dieser Haus- und Benutzungsordnung kann für alle
Benutzer den Ausschluss von der Nutzung der F10-SPORTFABRIK zur Folge haben. Die
Verpflichtung, die vereinbarten Kurs- bzw. Mitgliedsbeiträge weiterhin zu bezahlen, bleibt
unabhängig davon auch im Anlassfall bestehen. - Haftung
Der Betreiber der F10-SPORTFABRIK übernimmt keine Haftung gegenüber den
Mitgliedern, Mitarbeitern, Mietern, Gästen und Besuchern des Hauses für Diebstahl sowie
Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Betriebsgelände
der F10-SPORTFABRIK. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung von
Benutzern in der F10-SPORTFABRIK auf deren eigene Gefahr. - Eltern haften für ihre Kinder
Eltern haften für Ihre Kinder! Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.
Lebensjahres dürfen die F10-SPORTFABRIK nur in Begleitung von volljährigen
Erwachsenen besuchen, welche gleichzeitig die volle Verantwortung für diese
übernehmen. Bei einem Besuch von Kinder- und Jugendgruppen haftet der jeweilige
Kursveranstalter bzw. Gruppenleiter, oder Lehrer für jeden seiner KursteilnehmerInnen persönlich. Die Benutzung der Umkleideräume ist Kindern und Jugendlichen bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausschließlich in Begleitung einer volljährigen
Aufsichtsperson gestattet. Bitte achten Sie darauf, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt in
den Räumen der F10-SPORTFABRIK aufhalten und keinesfalls mit technischen Geräten,
Trainingsgeräten oder Betriebsmitteln und Anlagen der Haustechnik in Berührung kommen. - Verhaltensregeln
Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen im F10. Das gilt nicht nur für
unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder, Gäste, Besucher und Kunden.
Insbesondere in den Bereichen der Umkleide ist die Privatsphäre des Einzelnen strikt zu
respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist zwingend einzuhalten.
Während des Aufenthaltes und der Sportausübung im F10 ist darauf zu achten, dass andere
Benutzer durch das eigene Verhalten nicht belästigt, oder beeinträchtigt werden. Ein grober
Verstoß dagegen kann auch ohne vorherige Abmahnung einen sofortigen Hausverweis durch
unsere dafür verantwortlichen Mitarbeiter zur Folge haben. - Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
Bitte sorgen Sie dafür das die Verwahrung Ihrer Bekleidung und sonstiger mitgebrachter
Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern stattfindet.
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder
Kleidungsstücke wird von F10 grundsätzlich nicht übernommen. - Sauberkeit und Regeln für Sportschuhe in der F10-SPORTFABRIK.
Das Betreten sämtlicher Sportflächen (Squash- und Badmintonareale), des
Fitnessbereiches und aller Tanzstudios ist ausdrücklich und ausnahmslos nur mit
sauberen Hallenschuhen erlaubt. Diese sind in einer separaten Tasche mit zu bringen und
müssen für die jeweilige Sportart sowohl hinsichtlich Ihrer Sohle wie auch Ihrer
Beschaffenheit geeignet sein. Es dürfen nur Sport-Hallenschuhen mit heller, bzw. nicht
abfärbender Sohle verwendet werden. Straßenschuhe bzw. außerhalb des Hauses bereits
getragene Schuhe sind auf diesen Flächen ausdrücklich verboten und verursachen einen
sofortigen Ausschluss von der Nutzung/Benutzung ohne Kostenersatz für Platzmiete etc. Ein
Training ohne Schuhe oder zB. mit Flip-Flops etc. ist aus Sicherheits- und Hygienegründen
nicht gestattet.
Bitte verlassen Sie die Fitness- Tanz- und Sportflächen, Umkleideräume und Sanitäranlagen
immer so sauber, wie Sie diese auch vorfinden möchten. - Sportbekleidung
Die Ausübung des Trainings- bzw. Sports ist nur in dafür sichtlich geeigneter, sauberer und
geruchsneutraler Bekleidung gestattet. Für das Fitnesstraining ist zusätzlich immer ein
sauberes Handtuch mitzuführen. - Besichtigungen der Räume der F10-SPORTFABRIK
Die Besichtigung aller Räume des F10 erfolgt ausschließlich in Begleitung unserer für den
jeweiligen Bereich zuständigen Mitarbeiter. Wir bitten um Verständnis, dass alle Nass- und
Wellnessbereiche nur in besonderen Ausnahmefällen besichtigt werden können. Alternativ
bieten wir Ihnen einen virtuellen Panoramarundgang auf unserer Website an. - Trainingsgeräte und Trainingsräume
Jede Art von Sport- bzw. auch das Fitnesstraining ist so auszuüben, dass die anderen
Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Dabei ist insbesondere auf
störende Geräuschentwicklungen (wie rufen, „ächzen und stöhnen“ beim Krafttraining,
Squash, Badminton etc.) zu verzichten. Die Nutzung aller Trainings-, Sport- und
Kursräume erfolgt durch die Benutzer auf eigene Gefahr. - Bedienung haustechnischer Geräte und öffnen der Fenster
Überlassen Sie bitte die Bedienung aller haustechnischen Einrichtungen, insbesondere der
Lichtanlagen, die Saunasteuerung und die Beschattungsanlagen, wie auch das Öffnen von
Fenstern im Bedarfsfall ausschließlich unseren Mitarbeitern. Unter Rücksicht auf besondere
Temperaturumstände im Hochsommer, aber auch in der kühlen Jahreszeit weisen wir darauf
hin, dass alle Fenster im Haus geschlossen bleiben müssen, wenn der Temperaturunterschied
zwischen Innen- und Außentemperatur mehr als 6 Grad beträgt. Das Haus verfügt über eine
hochmoderne leistungsstarke vollautomatische Lüftungsanlage.
Alle Fenster und Türen, sowie die elektrische Dachluke im Studio 1 sind bei Übergabe des
Studios zu schließen, bzw. ist die Verantwortung für das Schließen an den nachfolgenden
Mieter ausdrücklich zu übertragen. Das gilt auch für die Klimaanlage im Studio 1, welche bei
Verlassen des Studios immer ausgeschalten werden muss. - Das Rauchen ist strengstens verboten
Im gesamten F10 inklusive Garten-, Outdoortraining- und Saunaterrassenanlagen besteht
uneingeschränktes striktes Rauchverbot. Einzige Ausnahme bildet die im dafür
ausgewiesenen Außenbereich vor dem Haupteingang eingerichtete Raucherzone. Wir
ersuchen dort bitte dringend die bereitgestellten Aschenbecher auch zu benutzen und die
Asche nicht auf den Boden fallen zu lassen. - Speisen und Getränke
Wir möchten darauf hinweisen, dass im ganzen Haus das Verzehren von mitgebrachten
Speisen nicht gestattet ist. Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern (kein Glas!) in
das Haus mitgebracht werden. - Mobiltelefone und Kameras
Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainings- und Sportbereich und in den
Umkleide- und Ruhezonen untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten F10
zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder ausdrücklich und strikt verboten. - Alarm- und Brandmeldeanlange, Videoüberwachung Die Benutzer nehmen zur
Kenntnis, dass die F10-SPORTFABRIK aus Sicherheitsgründen mit einer Alarm-, und
Rauchmeldeanlage ausgestattet ist.
Folgen Sie bitte im Falle eines Brandalarms unbedingt den Anweisungen unserer
Mitarbeiter!
Die folgenden Kunden-Frequenzbereiche im F10 sind zusätzlich zu Ihrer Sicherheit mit einem
Videoüberwachungssystem ausgestattet: Haupteingang, Stiegenhaus OG und EG, Zugänge zu
den Umkleiden F10 und Fitness (nur im Gangbereich außerhalb der Umkleiden), Studios 1-3,
Squashbereich, Badmintonhalle und Badminton-Lounge, Außentrainingsbereich Fitness.
Entsprechende Hinweise darauf sind auch am Haupteingang angebracht.
16.Parkplatznutzung
Unseren Benutzern steht eine große Anzahl an Parkplätzen auf den 3 ausgewiesenen F10-
Parkflächen ausdrücklich nur für die Dauer Ihres Aufenthaltes im F10 zur Verfügung. Eine
Haftung für Schäden wird grundsätzlich nicht übernommen. Es gilt auf allen Parkplätzen und
Zufahrtswegen die StVO.
Den F10- Benutzern ist eine Mitnutzung der direkt gegenüber des F10-Haupteingangs
gelegenen Parkflächen der SOCCERARENA ausdrücklich nicht gestattet, worüber eine
eindeutige Beschilderung dort informiert. Die Benutzer des F10 nehmen zur Kenntnis,
dass die Einhaltung der Parkordnung durch die SoccerArena vollständig und dauerhaft
an ein privates Unternehmen ausgelagert wurde. Für eine Missachtung werden im
Anlassfall durch die jeweils beauftragte Anwaltskanzlei € 180.- in Rechnung gestellt.
Fahrräder dürfen ausnahmslos nur auf dem Fahrradabstellplatz östlich des Haupteingangs
abgestellt werden. Im Bereich des Haupteingangs unerlaubt abgestellte Fahrräder dürfen von
der Hausverwaltung kostenpflichtig entfernt und auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz
verbracht werden. - Tiere
Das Mitbringen von Tieren, jeder Art und Größe auf das Gelände bzw. in das Gebäude (auch
auf allen Mietflächen) der F10-SPORTFABRIK ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich
verboten und zieht im Wiederholungsfall einen Hausverweis nach sich. - Öffnungszeiten: Die je nach Mieter und Sparte sehr unterschiedlichen Öffnungszeiten im
F10 sind von allen Benutzern einzuhalten. Jeder Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für
seine Benutzer. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten, Schließungen von Teilbereichen
usw. obliegen den Mietern und sind von diesen nach außen hin für Ihre Benutzer deutlich
erkennbar zu machen. Bei Betriebsschluss und Aufschaltung der Alarmanlage ist jeder Mieter
verantwortlich dafür, dass sich kein Benutzer mehr im Haus aufhält. - Freihaltung der Fluchtwege Sämtliche Fluchtwege, Stiegen-, Notausgänge und
beschilderte Notausgangszonen im Gebäudeinneren sind immer freizuhalten. - Anweisungen der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter der F10-SPORTFABRIK üben gegenüber den Benutzern die Rechte des
Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie im Haus
angebrachte schriftliche Hinweise und Sicherheitsrichtlinien sind verpflichtend zu beachten.
In unserem Haus legen wir Wert auf Sauberkeit und Ordnung, damit Sie
sich bei uns wohlfühlen können!
Für die Geschäftsführung der F10-SPORTFABRIK
Stand Jänner 2019